Drei Personen stehen vor einem Gebäude. Die mittlere Person hält ein Plakat in der Hand.
Die MaßArbeit/Jobcenter sorgt nicht nur für die Vermittlung in Arbeit, sondern auch für die korrekte Auszahlung der finanziellen Leistungen nach dem SGB II. Zuständig sind die Bereichsleiter Frank Schneebeck (links) und Udo Afeldt (rechts), hier gemeinsam mit MaßArbeit-Vorstand Siegfried Averhage.
Mittwoch, 22. Juni 2022

MaßArbeit: Auf Euro und Cent - Leistungsgewährung schafft Klarheit

Landkreis Osnabrück. Für Menschen, die gerade Arbeitslosengeld-II Leistungen beantragt haben, ist es oft die drängendste Frage: Wieviel Geld steht mir und meiner Familie künftig für meinen Lebensunterhalt zur Verfügung? Bei der kommunalen Arbeitsvermittlung MaßArbeit kümmern sich darum die Bereichsleiter Frank Schneebeck und Udo Afeldt mit ihrem Team. Eine verantwortungsvolle, sich immer wieder wandelnde Arbeit: Denn neue Regelungen oder Rechtsprechungen müssen bedacht werden. „Zurzeit ist außerdem die Übernahme von voraussichtlich knapp 4000 Flüchtlingen aus der Ukraine in den Leistungsbezug im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) II eine große Herausforderung“, beschreibt MaßArbeit-Vorstand Siegfried Averhage.

Über 9.400 Menschen erhielten im Mai im Landkreis  SGB II-Leistungen

Über 9.400 Menschen erhielten im Mai im Landkreis Osnabrück Leistungen nach dem SGB II: Das waren rund 6.700 erwerbsfähige Hilfebedürftige sowie ihre Familien- und Haushaltsmitglieder, die das so genannte Sozialgeld beziehen. 2.600 ukrainische Flüchtlinge, die bereits jetzt die Voraussetzung für einen Wechsel ins SGB-II-System haben, kommen jetzt hinzu. Wie immer, wenn es um Geld geht, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Es gilt, rechtlich korrekt Ansprüche zu definieren, aber auch auf soziale Notlagen der Bewerberinnen und Bewerber zu reagieren. Dabei gibt es immer mal wieder auch Konflikte: Das betrifft vor allem Zusatzleistungen etwa für Umzüge oder besondere Anschaffungen. Denn nicht immer sind die gesetzlichen Regelungen glasklar – so gilt es neue Urteile oder rechtliche Kommentierungen zu den Hartz-IV-Gesetzen zeitnah in die alltägliche Arbeit aufzunehmen, für andere Fragen gibt es noch keine rechtliche Festlegung. Eine schwierige Situation für die ALG-II- oder Sozialgeld-Empfänger, aber auch für die Mitarbeitenden des MaßArbeit-Jobcenters.

Für uns geht es vielmehr darum, die Klienten möglichst schnell und verbindlich über ihre finanzielle Situation zu informieren.
Udo Afeldt, Bereichsleiter

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Leistungsbereichs in den sieben Außenstellen der MaßArbeit stehen aber nicht die Konflikte. „Für uns geht es vielmehr darum, die Klienten möglichst schnell und verbindlich über ihre finanzielle Situation zu informieren“, sagt Bereichsleiter Afeldt. Und die ist oft weniger brenzlig, als von vielen Arbeitslosengeld-II-Empfängern und ihren Familien vorab befürchtet. So erhält ein verheirateter ALG-II-Empfänger mit zwei schulpflichtigen Kindern, dessen Frau 400 Euro hinzuverdient, 1.404 Euro im Monat. Hinzu kommt das Kindergeld von monatlich 438 Euro. Das Einkommen von 400 Euro wird bei bei diesem Rechenbeispiel nur mit 300 Euro angerechnet. Ein alleinstehender ALG-II-Empfänger kommt auf 449 Euro. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Wohnung und Heizung, jeweils abhängig vom Wohnort und den Preisen etwa für Gas. Für alle Leistungsempfänger wird außerdem der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeitrag gezahlt.

„Es ist allerdings oft schwierig, unseren Klienten zu vermitteln, dass wir die Sätze oder Regelungen nicht gemacht haben, sondern die auf Bundesebene beschlossenen Gesetze rechtskonform umsetzen müssen“, erklärt Bereichsleiter Frank Schneebeck. Es komme durchaus vor, dass im Einzelfall auch mal eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einem Leistungsempfänger beschimpft werde, im schlimmsten Fall auch bedroht. „Deshalb ist eine gute Schulung und die Vorbereitung der Mitarbeitenden auf brenzlige Situationen auch zentral, ebenso wie die Aufarbeitung solcher Fälle im ganzen Team“, schildert der Bereichsleiter weiter.

Besondere Herausforderung durch Übernahme von ukrainischen Flüchtlingen ins System

Die Übernahme der ukrainischen Flüchtlinge in das Hartz-IV-System wird zurzeit auf Hochtouren abgearbeitet. Denn es ist gesetzlich vorgesehen, dass die geflohenen Menschen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis, bzw. eine entsprechende Ersatzbescheinigung haben müssen und auch die Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister erfolgt sein muss. Erst dann kann die Gewährung von SGB II-Leistungen erfolgen. „Wir erhalten eine entsprechende Information von der Ausländerbehörde und laden dann die Personen zum ersten Termin bei der MaßArbeit ein“, beschreibt MaßArbeit-Vorstand Siegfried Averhage das Prozedere. Das erfolge natürlich aufgrund der großen Zahl der Flüchtlinge zeitlich gestaffelt. „So ist es gesetzlich vorgesehen, aber auch für die Flüchtlinge mit dem geringstmöglichen Aufwand verbunden“, so Averhage. Und natürlich entstünde keinem der Betroffenen dadurch ein finanzieller Nachteil.

Der Leistungsbereich arbeitet sehr eng mit dem Vermittlungsbereich der MaßArbeit zusammen: Denn der Bezug von Arbeitslosengeld-II soll keine dauerhafte Perspektive für die erwerbsfähigen Menschen sein. „Und die ganz große Mehrheit der Arbeitslosengeld-II-Empfänger nimmt die Angebote der Kommunalen Arbeitsvermittlung gern und rege in Anspruch: Sie schätzen die Unterstützung auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt“, so die Erfahrung des Vorstandes.

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