Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmende mit Vermittlungshemmnissen einstellen.
Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung der/s Beschäftigten und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen und werden im Einzelfall entschieden. Wichtig: Anträge müssen vor der Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechperson.
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