
Einstiegsqualifizierung
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für potenzielle Azubis durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung, zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden, gefördert werden.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.
Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie
- auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Auszubildenden durchgeführt wird,
- auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne der §§ 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes, 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung oder des Seemannsgesetzes vorbereitet und
- in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
WICHTIG: Anträge müssen vor der Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.
Dienstleistungen der MaßArbeit
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- Bürgergeld: Folgeantrag
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