Bildungs- und Teilhabepaket
Sie sind Eltern und beziehen Sozialleistungen, zum Beispiel nach dem Sozialgesetzbuch II und XII? Oder haben Sie nur ein geringes Einkommen und erhalten Wohngeld bzw. Kinderzuschlag? Dann können Sie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Bildungs- und Freizeitaktivität ihrer Kinder erhalten.
Ob für Nachhilfe, das Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule, Schulmaterial oder den Sportverein – das Geld des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung kann gezielt für die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingesetzt werden. Es fördert Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Eine Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Wie das geht?
- Wenn Sie Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.
- Mit dem Antrag auf SGB II-Leistungen sind BuT-Leistungen fristwahrend beantragt, sodass Ausflüge, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben global bewilligt werden. Lediglich für die Lernförderung, Klassenfahrten und Schülerbeförderung werden Nachweise benötigt.
- Bezüglich der Lernförderung sind sowohl der Hauptantrag als auch die "Ergänzenden Angaben zur Lernförderung" einzureichen.
Dienstleistungen der MaßArbeit
- Online-Terminvereinbarung - Außenstellen MaßArbeit
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bürgergeld beantragen
- Bürgergeld Folgeantrag / Änderungsmitteilung
- Jugendberufshilfe in Pro-Aktiv-Centren
- Arbeitsgelegenheiten
- Personaldienstleistungen
- Einstiegsqualifizierung
- Schulabsentismus | Fachberatung Schulverweigerung
- Jugendsozialarbeit
- Berufsorientierungsmaßnahme 2023 -2025
- SEAB - Niedrigschwellige Sprachförderung für Neuzugewanderte
Kontakt
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