Erklärung zur Barrierefreiheit

Nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei oder verbesserungswürdig sind. Der Seitenname, von der Sie das Formular aufgerufen haben, wird automatisch übermittelt.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit beschreiben wir, was wir zur Barrierefreiheit bis jetzt umgesetzt haben und zukünftig umsetzen werden.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9b NBGG sowie über zugehörige Kontaktmöglichkeiten: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.massarbeit.de. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar; sie wurden mit automatisierten Tests geprüft, Lighthouse nach WCAG 2.1 A / AA

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Videos
  • Einzelne (ausfüllbare) PDF-Dokumente

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Videos auf den oben aufgeführten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdesprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. Künftige Videos werden mit Untertiteln ergänzt.
  • Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht barrierefrei darstellbar.
  • Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten werden. Neue PDF-Dateien werden barrierearm angeboten.

Diese Erklärung wurde am 10. Februar 2022 erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Andreas Ilsmann, Kai Brauer (Ltg.)
Referat für Assistenz und Kommunikation
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon (05 41) 501-2099 und 2299
redaktion@landkreis-osnabrueck.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de

Ich bin damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Daten vom Landkreis Osnabrück erhoben, verarbeitet und genutzt sowie an den Hoster der Website (Anbieter "Ihr Tipp für uns") übermittelt und ebenfalls zu folgenden Zweck verarbeitet und genutzt werden: Speicherung der übermittelten Daten für einen Rückruf. Diese Einwilligung beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist deshalb freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: redaktion@landkreis-osnabrueck.de. Sie können darüber hinaus gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung geltend machen: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit. Außerdem können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz/ Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen. Die personenbezogenen Daten werden maximal bis zu 4 Wochen beziehungsweise bis zu ihrem Widerruf verarbeitet.
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